Raumordnung und Baurecht sollen einerseits die Zersiedelung, und damit hohe Kosten für die Gemeinde, verhindern andererseits die Anwohner vor Beeinträchtigungen durch Neubauten schützen. Das birgt naturgemäß viel Konfliktstoff. Was dem einen wichtig ist ist für den anderen schlicht schiach und unnötig. Um das zu regeln gibt es das Baurecht. Als Baubehörde erster Instanz hat der Bürgermeister wesentlichen Einfluss aber auch eine hohe, oft unterschätzte Verantwortung.
Der "kreative" Umgang mit Vorschriften ist aber in Purgstall besonders ausgeprägt. Der Bürgermeister steht unter Druck. Was er dem einen genehmigt hat kann er dem anderen nicht verweigern.
Beispiel 1:
Ein Grundbesitzer an der Erlauf hat einen Sondernutzungsvertrag für ein Grundstück das öffentliches Wassergut im Besitz der Republik ist. Im Rahmen dieses Sondernutzungsvertrages darf er Erhaltungsmaßnahmen setzen. Er benützt dies dazu um einen Altarm der Erlauf aufzufüllen. Was passiert jetzt nachdem die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahmen festgestellt wurde? Die Gemeinde stellt mit eigenen und Fördermitteln des Landes den Ursprungszustand wieder her. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Sondernutzungsvertrag gekündigt wird, um eine Wiederholung des Spiels zu verhindern.
Beispiel 2:
Vor Jahren wurde der Einkaufspark Ötscherland unter Einhaltung aller Vorschriften errichtet.
Mittlerweile haben sich die Vorschriften geändert, Einkaufszentren dürfen nur mehr in Zentrumszonen von Orten gebaut werden. Damit könnte der Einkaufspark nicht mehr erweitert werden. Kreative Lösung des Ortsplaners und des Raumordnungsausschusses: Halb Purgstall wird zur Zentrumszone erklärt, diese erstreckt sich bis zur Ortsumfahrung. Die Folgen einer solchen Änderung hinsichtlich Bebauungsdichte, Bebauungshöhe werden halt hingenommen. Soweit ist das noch eine pragmatische Entscheidung. Aber schon kommen die Wünsche anderer Grundeigentümer nach einer Erweiterung der Zentrumszone. Nicht mehr lange, und unsere Ortsumfahrung führt durch das Zentrum.
Beispiel 3:
Eine Familie besitzt Grünland und will darauf eine Reithalle errichten und stellt einen Antrag auf entsprechende Umwidmung. Die Auflagen der Baubehörde gefallen ihnen nicht, sie wollen keine entsprechende Infrastruktur errichten, also ziehen sie ihren Antrag zurück und beginnen im Grünland zu bauen. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird wieder von der Tagesordnung genommen. Die NÖ Landesregierung stellt jetzt fest, dass der Bau im Grünland illegal ist, was passiert? Abbruchbescheid? Weit gefehlt! Die Umwidmung kommt wieder auf die Tagesordnung. Alles wir nachträglich planiert.
Beispiel 4:
Ein Landwirt auf der Hochrieß beginnt eine „Aussichtswarte“ zu bauen. Unten soll das so eine Art Keller mit Panoramafenster werden. Oben auf der Decke soll auch das Wandersvolk die Aussicht genießen dürfen. Baubewilligung holt er keine ein. Der Bürgermeister verhängt einen Bausstopp, verlängert diesen und holt ein Gutachten der Naturschutzbehörde ein. Dieses fällt vernichtend aus, es fordert die Entfernung der Fundamente und die Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Aus der Traum vom Partykeller am Türkensturz? In Kenntnis des Gutachtens reicht er Pläne für sein Bauvorhaben ein und will jetzt auch noch einen Kostenzuschuss von 50%.
Wir leben eben in Niederösterreich: Protektion, die Wertsteigerung von Grundstücken und Frechheit sind immer noch wichtiger als das Recht.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen