Dass einige Tierschützer in Haft sitzen, verdanken sie dem "Anti-Mafia-Paragrafen" - Wer wird sich um die Betroffenen kümmern, wenn Ähnliches auch VP-Mandataren droht? - ein Kommentar von Peter Pilz
Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),
1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und
3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,
ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."
So lautet der § 278a des Österreichischen Strafgesetzbuchs. Er beschreibt die "kriminelle Organisation". Verfassungsschutz, Innenminister und ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt meinen, dass dieser Paragraf auf radikale Tierschützer anzuwenden ist. Daher sitzen zehn von ihnen seit mehr als einer Woche in Untersuchungshaft.
Doch wo Gefahr ist, ... Der § 278a wurde ins Strafrecht aufgenommen, um damit mafiaartige Organisationen bekämpfen zu können. Für den Kampf gegen politische Gruppen war er nie gedacht - bis zu den Verhaftungen am 21. Mai 2008.
Um seriös beurteilen zu können, ob diese Anwendung gerechtfertigt ist, empfiehlt es sich, eine andere politische Organisation zum Vergleich zu wählen. Aus verständlichen Gründen entscheide ich mich für die ÖVP. Der Vergleich erfolgt nach den fünf Kriterien des Tatbilds.
Kriterium 1: die "auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen". Die Tierschützer gehören verschiedenen kleinen Gruppen an, die zu ihren Aktionen Ad-hoc-Koalitionen bilden. Im Gegensatz zu ihnen ist die ÖVP auf sehr lange Zeit angelegt. Wie schon die Art ihrer Finanzierung, ihr Auftreten und ihre Wahlkämpfe zeigen, ist sie "unternehmensartig". Nach wie vor gehört ihr eine größere Zahl von Personen an.
Kriterium 2: "die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen". Die Delikte, die den Tierschützern vorgeworfen werden - schwere Sachbeschädigung, Nötigung - könne diesen Teil des Tatbildes erfüllen.
Für den Verdacht des Amtsmissbrauchs oder des Verrats des Amtsgeheimnisses, wie er derzeit vom Untersuchungsausschuss verfolgt wird, gilt zumindest dasselbe.
Kriterium 3: "die dadurch erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt". Ein Versuch der erheblichen Einflussnahme auf Politik oder Wirtschaft kann den Tierschützern nicht unterstellt werden. Die ÖVP übt diesen Einfluss aus. Das wird von ihr auch nicht bestritten.
Kriterium 4: "die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern sucht". "Einschüchtern" - das trifft wohl auf einen Teil der radikalen Tierschützer zu, "korrumpieren" wohl eher nicht. Der Volkspartei wird aus guten Gründen beides vorgeworfen.
Kriterium 5: "die sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht". Die Tierschützer treten in der Regel offen auf. Einige ihrer E-mails sind verschlüsselt. Damit liegt ihr Absicherungsniveau weit unter dem der ÖVP, die dem Parlament Beweismittel vorenthält, die innerparteiliche Kommunikation abschirmt, Sprachregelungen an ihre Funktionäre ausgibt, die Namen ihrer Mitglieder und Spender verheimlicht und sich immer wieder zu nichtöffentlichen Sitzungen trifft.
... wächst das Rettende auch Der Vergleich geht in allen fünf Kriterien klar zugunsten der ÖVP aus. Daher scheint es realistisch, dass schon demnächst der Verfassungsschutz einen Bericht erstellt und ein Staatsanwalt seine Anordnungen trifft.
Dann werden Wega-Beamte Türen aufbrechen und überraschten ÖVP-Abgeordneten im Pyjama die Glock-Pistolen an die Schläfen halten. Computer und Mobiltelefone werden beschlagnahmt. Über die Führung der Partei wird die U-Haft verhängt.
Aber die Abgeordneten und die Minister der Volkspartei wissen: Draußen, im Parlament, werden grüne Abgeordnete jeden Schritt von Polizei und Staatsanwalt verfolgen. Wir werden die öffentliche Meinung mobilisieren. Mit Dringlichen Anfrage und Sondersitzungen des Innenausschusses und des Nationalen Sicherheitsrates werden wir alle parlamentarischen Mittel einsetzen. Wir werden die Parteispitze im Gefängnis besuchen, damit sie wissen, dass sie nicht alleine sind.
Wir werden keine Ruhe geben, bis die Inhaftierten wieder auf freiem Fuß sind. Wir lassen nicht zu, dass der Anti-Mafia-Paragraf des Strafrechts politisch missbraucht wird. Die ÖVP kann sich auf uns verlassen. (DER STANDARD, Printausgabe, 7./8.6.2008)
Zur Person: Peter Pilz ist Nationalratsabgeordneter der Grünen und Sicherheitssprecher seiner Fraktion.
